Proben des KOH bis auf weiteres ausgesetzt

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Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg besagt: “Ebenfalls weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen”. Das gilt mindestens noch bis zum 3. Mai, danach sind vorsichtige Lockerungen geplant. Ob diese Lockerungen aber sofort auch das Vereinsleben betreffen werden, erscheint zumindest zum jetzigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich. Wir hoffen, dass wir bald wieder unsere Probenarbeit … Weiterlesen

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